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Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Vorbemerkungen

1. Die AGB richten sich ausschließlich an den Unternehmer. Unternehmer i. S. der AGB sind natürliche
oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung
getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

2. Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung,
auch wenn hierauf nicht ausdrücklich bei jedem einzelnen Geschäft Bezug genommen wird. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragsgeber werden, selbst bei unserer Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir anerkennen diese ausdrücklich.

1. Angebot und Vertragsabschluß
1.1
Unsere Angebote erfolgen hinsichtlich Preis, Menge, Lieferzeit und Liefermöglichkeiten stets
freibleibend.
1.2 Verträge werden nach Zugang unserer Auftragsbestätigung wirksam.
1.3 Mündliche Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zur Gültigkeit unserer schriftlichen
Bestätigung, es sei denn, entsprechende Erklärungen wurden durch eine kraft Gesetzes oder ausdrücklich
vertretungsberechtigte Person unserer Firma abgegeben.

2. Preise
2.1 Die Preise verstehen sich ab Bad Rappenau, ausschließlich Verpackung und sonstiger Spesen,
zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger Abgaben oder Steuern in der jeweils gesetzlichen Höhe.
Die Höhe der Verpackungskosten wird in der Regel mit 1% des Nettowarenwertes berechnet.
Verpackungsmaterial wird nicht zurückgenommen.
2.2 Die Angebotspreise haben 2 Monate ab Datum Angebot Gültigkeit. Kommt der Auftrag erst danach
zur Ausführung, gelten mangels anderweitiger Vereinbarung die Preise am Tage der Lieferung sowie
etwaige Teuerungszuschläge oder Preisnachlässe für alle in den Angeboten oder Auftragsbestätigungen
aufgeführten Leistungen.
2.3 Abrufaufträge werden grundsätzlich nur auf die Dauer von höchstens einem Jahr abgeschlossen.
Werden die mit einem Großauftrag bestellten Waren innerhalb dieser Frist nicht abgenommen, erfolgt für
die bereits angenommene Ware einen Nachberechnung, welcher die Listenpreise bzw. die normalen
Rabattsätze zugrundegelegt werden. Für die bereits abgenommene Ware erfolgt dann eine
Nachberechnung, welcher die Listenpreise bzw. die normalen Rabattsätze zugrunde gelegt werden.
Außerdem hat der Besteller uns den Schaden zu ersetzen, den wir wegen Auftragsannullierungen
erleiden.
2.4 Offensichtliche Irrtümer und Fehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen, die in
Widerspruch zu sonstigen Verkaufsunterlagen stehen, lassen für den Besteller keine Rechtsansprüche
entstehen und berechtigen uns zur Korrektur.

3. Abnahme, Lieferung, Gefahrübergang
3.1 Sämtliche Lieferungen gehen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Die Wahl des Versandweges
und der Versandmittel erfolgt mangels besonderer Vorgabe durch den Besteller durch uns nach freiem
Ermessen, ohne Haftung für billigste Verfrachtung. Versicherung erfolgt nur auf ausdrückliches Verlangen
und auf Kosten des Auftraggebers.
3.2 Nimmt der Besteller die Ware nicht rechtzeitig ab, geht die Gefahr mit Zugang unserer
Bereitstellungsanzeige über. Ab diesem Tag sind wir auch berechtigt, Lagerkosten zu berechnen.
3.3 Genannte Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber unverbindlich. Eine
Überschreitung der Lieferzeit, mit Ausnahme von ausdrücklich zu vereinbarenden Fixterminen, berechtigt
nicht zum Schadenersatz, ein eventuell gesetzlich gegebenes Rücktrittsrecht bleibt unberührt.

4. Vertragsunterlagen
4.1
Die in den Vertragsunterlagen aufgeführten Gewichte und Dimensionen sind so genau wie möglich,
können jedoch nicht garantiert werden. Geringfügige Abweichungen von der beschriebenen
Beschaffenheit sind kein Mangel, wenn hierdurch der Vertragszweck nicht oder nur unwesentlich
beeinträchtigt wird.
4.2 Die in unseren Zeichnungen angegebenen Maße und Gewichte sind unverbindlich.
Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten. Das Urheberrecht und die Rechte aus §7 des Patent- und
§1 des Gebrauchsmustergesetzes an Zeichnungen und Geräten nebst den dazugehörigen Unterlagen,
Angeboten und Kostenvoranschlägen verbleiben bei uns. Die Unterlagen sind dem Empfänger nur zum
persönlichen Gebrauch für die Zwecke des Vertrags anvertraut und dürfen ohne ausdrückliche
Genehmigung von uns auch nicht auszugsweise vervielfältigt oder dritten Personen zugänglich gemacht
werden. Im Falle der Nichtbestellung sind alle Unterlagen unverzüglich an uns zurückzusenden.

5. Schutzrechte
Die Gewähr bezüglich der Verletzung fremder Schutzrechte übernehmen wir für unsere Geräte nur für das
Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

6. Lieferhindernisse, Liefereinstellung
6.1 Wenn wir bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes von unseren Lieferanten nicht richtig
oder rechtzeitig beliefert werden oder es uns bei fehlendem kongruenten Deckungsgeschäft nicht gelingt,
die zu verarbeitende Ware zu beschaffen, oder wir durch höhere Gewalt, durch Betriebs- oder
Verkehrsstörungen, Streiks oder Aussperrungen an der Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen
gehindert sind, dürfen wir die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen
Anlaufzeit hinausschieben oder die Lieferung entsprechend einschränken oder vom Vertrag ganz oder
entsprechend teilweise zurücktreten. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind insoweit
ausgeschlossen.
6.2 Entstehen nach Bestätigung des Auftrages begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des
Auftraggebers, z. B. infolge ungünstiger Auskünfte, Wechselproteste, Klagen, oder gerät der Auftraggeber uns gegenüber mit der Zahlung einer fälligen Verbindlichkeit in Rückstand, sind wir berechtigt, Vorauszahlung des Kaufpreises oder Sicherheiten zu verlangen. Kommt der Auftraggeber diesem Verlangen innerhalb 10 Tagen nicht nach, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Weitergehende Ansprüche werden hierdurch nicht ausgeschlossen.

7. Zahlungen
7.1 Die Zahlung hat, mangels anderweitiger Vereinbarung innerhalb von 14 Tagen mit 2% Skonto oder 30
Tage netto nach Rechnungsdatum, frei bei uns eingehend zu erfolgen. Reparaturkosten sind sofort rein
netto zahlbar.
7.2 Die Zahlung hat in bar, durch Bank-, Giro- oder Postschecküberweisungen zu erfolgen.
Aufrechnungen mit Gegenforderungen in Geld sind unzulässig, es sei denn, diese sind unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt. Die Annahme von Wechseln oder Schecks behalten wir uns ausdrücklich vor.
Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach vollständiger
Einlösung als Zahlung. Diskontspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei
Hereinnahme von Wechseln und Schecks übernehmen wir keine Gewähr für rechtzeitige Vorlage oder
Beibringung des Protestes.
7.3 Unsere Vertreter sind zum Empfang von Zahlungen nur berechtigt,wenn sie eine ausdrückliche
schriftliche Inkassovollmacht vorweisen können. Unseren Vertretern ist nicht gestattet, Rechnungen
auszustellen, hierauf Skonti zu gewähren, Waren umzutauschen oder Rückware in Empfang zu nehmen.
7.4 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weiteren
Verzugsschadens Verzugszinsen in Höhe von mindestens 8% über dem Basiszinssatz berechnet. Dem
Auftraggeber bleibt es unbenommen, eine geringere Zinsbelastung nachzuweisen.
7.5 Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, geht ein Wechsel zu Protest oder wird von
dritter Seite gegen ihn vollstreckt, entfallen alle etwaigen Stundungs- oder Teilzahlungsvereinbarungen
und auch die nicht fälligen Rechnungen werden zur sofortigen Zahlung fällig.

8. Eigentumsvorbehalt
8.1
Die gelieferten Waren verbleiben bis zur Erfüllung unserer sämtlichen, auch der noch nicht fälligen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung in unserem Eigentum. Dies gilt auch für den Fall der Erteilung
des Saldoanerkenntnisses. Der Eigentumsvorbehalt gilt in diesem Falle als Sicherung für die Forderung
aus dem Saldo.
8.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordnungsmäßigen Geschäftsgang weiter zu
veräußern oder zu verarbeiten. Im Fall der Weiterveräußerung tritt an die Stelle der gelieferten Ware der Anspruch des Auftraggebers an seinen Abnehmer, der bis zur Höhe unserer gesamten Forderungen
schon jetzt als an uns abgetreten gilt. Der Auftraggeber ist zur Einziehung der Forderung bis auf Widerruf
berechtigt. Die eingezogenen Beträge sind bis zur vollständigen Begleichung unserer Forderungen vom Auftraggeber gesondert zu deponieren und an uns abzuführen. Zahlt der Kunde des Auftraggebers
durch Überweisung, so tritt der Auftraggeber schon jetzt die ihm hieraus gegen das betreffende
Geldinstitut zustehende Forderung an uns ab. Der Auftraggeber hat uns auf Verlangen sämtliche
Auskünfte zu erteilen und Einsicht in die Unterlagen zu gewähren.
8.3 Soweit noch in unserem Eigentum stehende Ware durch den Auftraggeber be- oder verarbeitet wird,
besteht Einigkeit darüber, dass die Be- oder Verarbeitung für uns erfolgt, wir damit Eigentümer der neuen
Sache werden. Sollten die Kosten der Be- oder Verarbeitung den Wert unserer Ware erheblich
übersteigen, gilt vereinbart, dass die Be- oder Verarbeitung auch für uns erfolgt und wir das dem
Rechungswert unserer Ware quotenmäßig entsprechende Miteigentum an der neuen Sache erwerben.
Wird noch in unserem Eigentum stehende Ware vom Auftraggeber mit einer anderen Sache derart
verbunden, dass sie wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache wird, die als Hauptsache anzusehen
ist, so überträgt der Auftraggeber uns jetzt schon das quotenmäßige Miteigentum an der neuen Sache.
Die neue Sache wird jeweils von dem Auftraggeber unentgeltlich für uns verwahrt. Im Falle der Weiterveräußerung gelten die Bestimmungen unter 8.2 entsprechend.
8.4 Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des
Auftraggebers hervorrufen, oder kommt dieser mit der Erfüllung einer Verbindlichkeit uns gegenüber in
Verzug, so sind wir berechtigt, zu unserer Sicherung die Herausgabe der in unserem Eigentum oder
Miteigentum stehenden Waren bis zur vollständigen Begleichung unserer Forderung zu verlangen. Unsere unter Teilziffer 3 und 4 genannten. Rechte werden hierdurch nicht berührt.
8.5 Bei Zugriff Dritter auf die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Waren oder die
zustehenden Forderungen, insbesondere bei Pfändungen, hat der Auftraggeber dem Dritten bzw. dem
Vollstreckungsbeamten unser Eigentum bzw. unsere Inhaberschaft an dem Gegenstand unverzüglich
nachzuweisen, außerdem hat er uns unverzüglich von diesen Maßnahmen in Kenntnis zu setzen und uns
bei der Wahrung unserer Rechte in jeder Weise zu unterstützen. Die Pfändung der Waren durch uns gilt
nicht als Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt oder als Rücktritt vom Vertrag.
8.6 Sicherungsübereignung, Verpfändung und dergleichen der in unserem Eigentum oder Miteigentum
stehenden Ware an Dritte sind unzulässig.
8.7 Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderung um mehr als 20%, geben
wir auf Verlangen insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl frei.

9. Gewährleistung, Nacherfüllung
9.1 Der Besteller ist verpflichtet, Lieferungen sogleich eingehend zu prüfen und uns etwaige Beanstandungen sofort anzuzeigen. Andernfalls gelten Lieferungen und Leistungen als anstandslos abgenommen.
9.2 Nur hinsichtlich versteckter Mängel können in der Folgezeit noch Rügen spätestens zehn Tage nach
Erkennen vorgebracht werden.
9.3 Funktionsstörungen sind sofort zu melden, damit weitergehende Schäden verhütet werden.
9.4 Wir leisten für Mängel zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung.
9.5 Wählt der Besteller wegen eines Rechts - oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den
Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
9.6 Wählt der Besteller nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim
Besteller, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen
Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig
verursacht haben.
9.7 Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt 6 Monate ab Übernahme der Ware bzw.
Bereitstellungsanzeige, gleichgültig ob die Ware neu oder gebraucht ist. Dies gilt nicht, wenn der Besteller
den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.
9.8 Erhält der Besteller eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien
Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der
ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
9.9 Von der Gewährleistung ausgenommen sind Fälle, in denen die Armaturen durch natürlichen
Verschleiß oder unsachgemäße Behandlung ausfallen.
9.10 Kostenlos ersetzt werden Teile, die durch mangelhafte Verarbeitung oder nicht erkannte Werkstoff-
Fehler schadhaft werden. Sie sind im Falle der Reklamation auf Kosten des Bestellers einzusenden. Für
Folgeschäden - gleich welcher Art - wird kein Ersatz geleistet.

10. Haftung
10.1
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der
Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht
fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
10.2 Eine Haftung entfällt bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten.
10.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche des Bestellers aus
Produkthaftung. Sie gelten auch nicht bei uns zurechenbaren Körper - und Gesundheitsschäden oder bei
Verlust des Lebens des Bestellers. Insoweit beschränkt sich unsere Haftung auf die Höhe des uns
versicherten Risikos, über das wir auf Wunsch unterrichten.
10.4 Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab
Ablieferung der Ware oder Erbringung der Leistung. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und maßgebendes Recht
11.1 Erfüllungsort ist Heilbronn.
11.2 Gerichtsstand für den jeweiligen Vertrag, auch für alle Streitigkeiten aus in Zahlung gegebenen
Schecks oder Wechseln, ist nach unserer Wahl das Amts- bzw. Landgericht Heilbronn/N. oder das für den
Geschäftssitz des Auftraggebers zuständige Gericht. Für den Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht
mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

12. Teilnichtigkeit
Die eventuelle Nichtigkeit einer Bestimmung berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht.

 

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